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Bushido muss zahlen!
NewsJetzt muss Bushido also zahlen. Mindestens 63.000 Euro, zusätzlich dazu noch eine von den Verkaufszahlen abhängige Entschädigungssumme. Dreizehn seiner Lieder enthalten nachweislich geloopte Melodien der französischen Goth-Band "Dark Sanctuary", drei weitere konnten nicht endgültig geklärt werden. Außerdem müssen sämtliche Tonträger, auf denen die betroffenen Titel enthalten sind eingezogen und vernichtet werden - ihre weitere Verbreitung in der jetzigen Form also ist faktisch unterbunden. Darunter fallen elf Maxis, Alben und Sampler.
Zwar ist das Urteil des Hamburger Landgericht vom vergangenen Dienstag noch nichts rechtskräftig - Bushidos Rechtsvertretung könnte Berufung einlegen - aber eigentlich kann dem Rapper nicht daran gelegen sein, den Prozess weiter in der Öffentlichkeit führen zu müssen. Zuletzt noch war mit der finnischen Metal-Band "Borgir" klammheimlich ein finanzieller Ausgleich ausgehandelt worden - diese erkannte eigene Melodien in dem inzwischen indizierten Lied "Mittelfingah".
Sowohl in der Presse als auch in der "Szene" kam zurecht Häme auf, hatte der Rapper doch stets dafür gesorgt, dass die unrechtmäßige Verbreitung beziehungsweise Verwendung seiner Musik abgemahnt wurde. Obendrein hatte er sich gerade in letzter Zeit in der öffentlichen Wahrnehmung betont bieder gezeigt.
Was also bedeutet dieses Urteil? Viele scheinen zu meinen, Samplen sei nun verboten. Oft wurde das Argument angeführt, das Samplen von Loops gehöre eben zum Produzieren dazu und sei seit jeher ein fester Bestandteil der HipHop-Kultur. Das stimmt durchausund gerade die dadurch enstehende Umdeutung kann zu verblüffenden Effekten führen, kann aber keinesfalls als Verteidigung herhalten. Jeder sollte wissen, dass geistiges Eigentum juristischem Schutz unterliegt und gerade (jedoch nicht ausschließlich), wenn sich die Verwendung der Loops ganz klar heraushören lässt muss man zur kommerziellen Nutzung selbstverständlich den Rechteinhaber um Erlaubnis bitten - die sich oftmals in einem solchen Gespräch auch kostenlos einholen lässt. Aber
wenn man derart exessiv von einer Band samplet sollte man diese auch vergüten. Wenn man das nicht tut wird man eben verklagt. Selber schuld!


Und weil es gerade zum Thema passt: Original und Sample im direkten Vergleich. Bloß um mal einige schöne, mehr oder weniger auffällige Beispiele zu nennen.













Ich würde mich sehr über Kommentare und Meinungen zu dem Urteil freuen, ebenso wie über weitere Sample-Beat-Beispiele!
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